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  • 22.05.2020 - Ich kam. Ich sah. Den Seebrünzler. #venividivorarlberg #visitvorarlberg #visitbregenz

1 Seit 1.1.2019 ist steuerlich zu unterscheiden, ob es sich um Einzweck-Gutschein und Mehrzweck-Gutschein Gutscheine handelt. Bei einem Mehrzweck-Gutschein können für eine pauschal festgesetzte Summe unterschiedliche Produkte und Dienstleistungen mit verschiedenen Steuersätzen genutzt werden. Daher steht die fällig werdende Umsatzsteuersumme zum Zeitpunkt der Ausstellung des Gutscheins noch nicht fest. Erst die Erbringung der tatsächlichen Leistung und mit ihr verbunden die Einlösung des Mehrzweck-Gutscheins führt zur Entstehung des jeweils passenden Steuersatzes.
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